Was sind die Vorteile und Nachteile einer Mietkaution?
Eine Mietkaution schützt die Vermieterschaft vor offenen Mietzinsen und berechtigten Schadenersatzforderungen, bindet bei der Mieterschaft jedoch oft mehrere Tausend Franken. Dieser Ratgeber vergleicht das klassische Bankdepot mit einer Mietkautionsversicherung und erklärt die Schweizer Regeln zu Einzahlung, Sperrkonto, Freigabe und Rückzahlung.
Autor: Nikita von Niederhäuser , Immobilienexperte UrbanHome Aktualisiert am: · Lesezeit: ca. 13 Minuten
Was ist eine Mietkaution?
Die Mietkaution wird auch als Mietzinsdepot, Mietdepot oder Sicherheitsleistung bezeichnet. Sie dient dazu, bestimmte Forderungen der Vermieterschaft abzusichern, die während oder am Ende des Mietverhältnisses entstehen können.
Typische mögliche Forderungen sind:
- nicht bezahlte Mietzinse,
- ausstehende vereinbarte Nebenkosten,
- von der Mieterschaft verursachte Schäden,
- berechtigte Kosten wegen übermässiger Abnutzung,
- fehlende Schlüssel oder andere nicht zurückgegebene Gegenstände,
- weitere nachgewiesene Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Eine Kaution ersetzt weder den Mietzins noch eine Privathaftpflichtversicherung. Sie ist lediglich eine Sicherheit. Die Mieterschaft bleibt für berechtigte Forderungen verantwortlich, auch wenn deren Betrag die hinterlegte Kaution übersteigt.
Die Vermieterschaft darf nicht allein aufgrund einer Behauptung frei auf ein korrekt eingerichtetes Mietkautionskonto zugreifen. Für die Auszahlung braucht es grundsätzlich die Zustimmung beider Parteien oder eine rechtlich vollstreckbare Grundlage.
Die wichtigsten Regeln zur Mietkaution in der Schweiz
| Regel | Bedeutung für die Praxis |
|---|---|
| Vertragliche Vereinbarung | Eine Kaution ist nur geschuldet, wenn sie im Mietvertrag oder anderweitig wirksam vereinbart wurde. |
| Höchstbetrag bei Wohnräumen | Eine in Geld oder Wertpapieren geleistete Sicherheit darf höchstens drei Monatszinse betragen. |
| Konto auf Namen der Mieterschaft | Die Barkaution muss bei einer Bank auf einem gesperrten Konto hinterlegt werden, das auf die Mieterschaft lautet. |
| Kein Privatkonto | Die Kaution gehört nicht auf ein gewöhnliches Konto der Vermieterschaft oder Verwaltung. |
| Gesperrter Zugriff | Während des Mietverhältnisses können weder Mieterschaft noch Vermieterschaft allein frei über das Depot verfügen. |
| Zins | Ein allfälliger Zins fällt grundsätzlich der Mieterschaft zu; die konkrete Verfügbarkeit kann von den Bankbedingungen abhängen. |
| Freigabe | Die Bank zahlt bei gemeinsamer Zustimmung, aufgrund eines vollstreckbaren Entscheids oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen aus. |
| Einjahresregel | Nach einem Jahr seit der Wohnungsrückgabe kann die Mieterschaft die Auszahlung verlangen, sofern die Vermieterschaft ihre Ansprüche nicht rechtlich geltend gemacht hat. |
Die gesetzliche Obergrenze von drei Monatszinsen gilt für Wohnräume. Bei Geschäftsräumen besteht diese gesetzliche Dreimonatsgrenze nicht in gleicher Weise.
Prüfen Sie im Mietvertrag die genaue Höhe, den Fälligkeitstermin und die vereinbarte Form der Sicherheit. Unklare oder vom Inserat abweichende Regelungen sollten vor der Unterschrift schriftlich geklärt werden.
Vorteile der Mietkaution für Vermietende
Absicherung offener Forderungen
Der wichtigste Vorteil besteht im Schutz vor finanziellen Ausfällen. Bleiben Mietzinse offen oder verursacht die Mieterschaft einen ersatzpflichtigen Schaden, steht eine klar definierte Sicherheit zur Verfügung.
Geringeres Ausfallrisiko
Eine Kaution beseitigt das Ausfallrisiko nicht vollständig, kann es aber reduzieren. Besonders bei kleineren Forderungen besteht eine realistische Aussicht, diese nach einer Einigung oder einem rechtlichen Entscheid aus dem Depot zu decken.
Nachweisbare Sicherheitsstruktur
Ein korrekt geführtes Bankdepot schafft klare Verhältnisse. Betrag, Kontoinhaberschaft und Sperrwirkung sind dokumentiert. Das ist transparenter als eine informelle Barzahlung oder eine private Abmachung.
Anreiz für einen sorgfältigen Umgang
Die Aussicht auf die vollständige Rückzahlung kann Mietende zusätzlich motivieren, die Wohnung sorgfältig zu behandeln und Schäden frühzeitig zu melden.
Unterstützung bei der Schlussabrechnung
Bestehen beim Auszug berechtigte und nachgewiesene Forderungen, kann die Kaution deren Abwicklung erleichtern. Voraussetzung ist, dass die Parteien dem Abzug zustimmen oder die Vermieterschaft ihre Ansprüche rechtlich durchsetzt.
Vorteile der Mietkaution für Mietende
Das Geld bleibt grundsätzlich eigenes Vermögen
Bei einem Bankdepot wird die Kaution nicht zur Einnahme der Vermieterschaft. Das Konto lautet auf den Namen der Mieterschaft. Nach dem Auszug wird das Guthaben samt allfälligem Zins zurückbezahlt, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen.
Schutz vor einseitigem Zugriff
Die Vermieterschaft kann ein korrekt eingerichtetes Mietkautionskonto nicht allein auflösen. Dadurch ist die Mieterschaft vor einer eigenmächtigen Entnahme geschützt.
Klare Begrenzung bei Wohnräumen
Die gesetzliche Obergrenze von drei Monatszinsen schafft Planungssicherheit. Die Vermieterschaft kann für eine Wohnung nicht beliebig viele Monatszinse als Barkaution verlangen.
Keine jährlich verlorene Versicherungsprämie
Beim klassischen Bankdepot fällt normalerweise keine jährlich wiederkehrende Garantieprämie an. Das Kapital ist zwar blockiert, wird aber grundsätzlich wieder freigegeben.
Mögliches Vertrauenssignal bei der Bewerbung
Wer die vereinbarte Kaution fristgerecht aufbringen kann, zeigt der Verwaltung, dass der Einzug finanziell vorbereitet wurde. Eine hohe Kaution darf eine objektive Prüfung der Tragbarkeit und der Bewerbungsunterlagen jedoch nicht ersetzen.
Nachteile der Mietkaution für Mietende
Hohe finanzielle Belastung beim Einzug
Beim Wohnungswechsel fallen häufig gleichzeitig die Kaution, die erste Miete, Umzugskosten, Reinigung, Möbel und mögliche Überschneidungen mit der alten Wohnung an. Drei Monatszinse können deshalb eine erhebliche Belastung darstellen.
Eingeschränkte Liquidität
Das Geld bleibt während der gesamten Mietdauer blockiert. Es steht weder als Notreserve noch für andere Anschaffungen oder Investitionen zur Verfügung.
Geringe Verzinsung
Mietkautionskonten werden häufig nur gering verzinst. Selbst bei einem langen Mietverhältnis kann die reale Kaufkraft des hinterlegten Betrags sinken.
Mögliche Verzögerung nach dem Auszug
Auch bei einer korrekt zurückgegebenen Wohnung erfolgt die Freigabe nicht zwingend am Tag der Schlüsselübergabe. Die Vermieterschaft benötigt eine angemessene Zeit für Schlussabrechnung, Prüfung möglicher Schäden und noch offene Abrechnungen.
Konfliktpotenzial bei Schäden
Streit entsteht häufig bei der Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und einem von der Mieterschaft verursachten Schaden. Uneinigkeit kann die Freigabe verzögern und ein Schlichtungsverfahren erforderlich machen.
Doppelbelastung bei einem Wohnungswechsel
Die alte Kaution ist beim Einzug in die neue Wohnung häufig noch nicht freigegeben. Dadurch kann vorübergehend eine zweite Kaution notwendig werden.
Nachteile der Mietkaution für Vermietende
Die Kaution deckt nicht jeden Schaden
Übersteigen offene Mietzinse und berechtigte Schäden den Kautionsbetrag, muss die Vermieterschaft die restliche Forderung separat durchsetzen.
Kein freier Zugriff
Die Kaution ist zwar eine Sicherheit, aber kein frei verfügbares Guthaben der Vermieterschaft. Ohne Zustimmung der Mieterschaft oder vollstreckbare Grundlage kann das Bankdepot nicht einfach belastet werden.
Verwaltungsaufwand
Die Eröffnung, Dokumentation und spätere Auflösung des Mietkautionskontos verursacht administrativen Aufwand. Hinzu kommen Schlussabrechnung, Schadendokumentation und Kommunikation mit der Mieterschaft.
Beweispflichten bei Forderungen
Die Vermieterschaft muss nachvollziehbar darlegen, weshalb die Mieterschaft für einen Schaden oder eine offene Zahlung verantwortlich ist. Eine pauschale Forderung reicht bei einer Auseinandersetzung nicht aus.
Frist zur rechtlichen Geltendmachung
Will die Vermieterschaft verhindern, dass die Bank das Depot nach einem Jahr ohne ihre Zustimmung freigibt, muss sie ihre Ansprüche rechtzeitig auf dem Rechtsweg geltend machen.
Bankdepot oder Mietkautionsversicherung?
Neben dem klassischen Mietkautionskonto werden Versicherungs- oder Garantielösungen angeboten. Dabei wird kein vollständiger Kautionsbetrag auf einem Bankkonto blockiert. Stattdessen bezahlt die Mieterschaft eine wiederkehrende Prämie an den Anbieter.
| Kriterium | Bankdepot | Mietkautionsversicherung |
|---|---|---|
| Kapital beim Einzug | Der vollständige Kautionsbetrag muss verfügbar sein. | Der vollständige Betrag muss nicht auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. |
| Laufende Kosten | Je nach Bank können Konto- oder Auflösungsgebühren anfallen. | Es fällt eine wiederkehrende Prämie an. |
| Rückzahlung | Das Kapital wird nach Freigabe grundsätzlich zurückbezahlt. | Bezahlte Prämien werden normalerweise nicht zurückerstattet. |
| Liquidität | Der Kautionsbetrag bleibt blockiert. | Die Liquidität bleibt zunächst weitgehend erhalten. |
| Schadenfall | Ein berechtigter Betrag kann aus dem Depot bezahlt werden. | Der Anbieter kann an die Vermieterschaft bezahlen und den Betrag anschliessend von der Mieterschaft zurückfordern. |
| Langfristige Wirkung | Bei langer Mietdauer häufig günstiger, wenn das Kapital verfügbar ist. | Die über Jahre bezahlten Prämien können sich zu einem hohen Betrag summieren. |
| Annahme | Entspricht der klassischen gesetzlichen Depotlösung. | Die alternative Garantie muss von der Vermieterschaft akzeptiert werden. |
Wichtig: Eine Mietkautionsversicherung ist keine Privathaftpflichtversicherung. Sie befreit die Mieterschaft normalerweise nicht von berechtigten Forderungen der Vermieterschaft.
Wann kann ein Bankdepot sinnvoller sein?
- wenn der Kautionsbetrag ohne teuren Kredit verfügbar ist,
- wenn ein langfristiges Mietverhältnis geplant ist,
- wenn wiederkehrende Prämien vermieden werden sollen,
- wenn die vorübergehend eingeschränkte Liquidität tragbar ist.
Wann kann eine Garantielösung geprüft werden?
- wenn die Barkaution den Einzug finanziell verhindern würde,
- wenn die alte Mietkaution noch blockiert ist,
- wenn ausreichend Liquidität für Umzug und Notreserve benötigt wird,
- wenn Kosten, Bedingungen und Rückgriff des Anbieters verstanden wurden,
- wenn die Vermieterschaft die Lösung akzeptiert.
Kostenvergleich vorbereiten
Erforderliches Bankdepot: CHF [Betrag]
Einmalige Bankgebühren: CHF [Betrag]
Jährliche Versicherungsprämie: CHF [Betrag]
Geplante Mietdauer: [Anzahl Jahre]
Prämien über die geplante Mietdauer: CHF [Betrag]
Zusätzlich prüfen:
– Wird die Prämie jährlich angepasst?
– Gibt es Mindestprämien oder Abschlussgebühren?
– Kann die Garantie jederzeit gekündigt werden?
– Welche Bedingungen gelten für den Wechsel zum Bankdepot?
– In welchen Fällen nimmt der Anbieter Rückgriff?
Schritten das Mietkautionskonto richtig eröffnen
Mietvertrag auf Höhe und Fälligkeit der Kaution prüfen.
Unterlagen zur Eröffnung des Mietkautionskontos von Bank oder Verwaltung erhalten.
Kontrollieren, dass das Konto auf den Namen der Mieterschaft lautet.
Eröffnungsantrag und erforderliche Bankunterlagen unterzeichnen.
Kaution ausschliesslich auf das bezeichnete Sperrkonto überweisen.
Einzahlungs- und Kontoeröffnungsbestätigung aufbewahren.
Bei mehreren Vertragsparteien kontrollieren, wie die Kontoinhaberschaft geregelt wurde.
Überweisen Sie die Mietkaution nicht ungeprüft auf ein Privatkonto, auf ein ausländisches Konto oder über einen nicht nachvollziehbaren Zahlungsdienst. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn vor der Besichtigung oder vor einem nachvollziehbaren Mietvertrag sofort Geld verlangt wird.
Kann die Kaution in Raten bezahlt werden?
Ein allgemeiner Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Mieterschaft und Vermieterschaft können jedoch eine abweichende Zahlungsregelung vereinbaren. Eine solche Vereinbarung sollte Höhe, Termine und Folgen eines Zahlungsverzugs schriftlich festhalten.
Kann die Bank frei gewählt werden?
In der Praxis bestimmt häufig die Vermieterschaft oder Verwaltung die Bank, mit der sie zusammenarbeitet. Entscheidend bleibt, dass das Konto gesetzeskonform auf den Namen der Mieterschaft eröffnet und gesperrt wird.
Freigabe und Rückzahlung nach dem Auszug
Nach der Wohnungsrückgabe wird geprüft, ob offene Forderungen bestehen. Dazu gehören die Wohnungsabgabe, das Übergabe- oder Rückgabeprotokoll, noch offene Mietzinse und eine mögliche Schlussabrechnung.
So läuft die einvernehmliche Freigabe ab
- Die Wohnung wird zurückgegeben und der Zustand dokumentiert.
- Die Vermieterschaft erstellt die Schlussabrechnung.
- Beide Parteien prüfen allfällige Forderungen und Abzüge.
- Bei Einigkeit unterzeichnen beide den Auflösungsauftrag.
- Die Bank überweist das freigegebene Guthaben gemäss Auftrag.
Unterschreiben Sie einen Auflösungsauftrag mit einem Abzug nur, wenn Sie mit der Schlussabrechnung und dem Betrag einverstanden sind. Eine Unterschrift kann als Zustimmung zur Auszahlung gewertet werden.
Normale und übermässige Abnutzung
| Situation | Grundsätzliche Einordnung |
|---|---|
| Leichte Gebrauchsspuren nach normaler Nutzung | Normale Abnutzung, grundsätzlich mit dem Mietzins abgegolten. |
| Altersbedingte Abnutzung eines Bauteils | Kein automatischer Anspruch auf vollständigen Neuwert. |
| Von der Mieterschaft verursachte Beschädigung | Kann eine Schadenersatzforderung auslösen. |
| Ersatz eines bereits stark gealterten Gegenstands | In der Regel ist der Zeitwert und nicht ohne Weiteres der Neuwert massgebend. |
| Unzureichende Reinigung | Kann nach erfolgloser Möglichkeit zur Nachreinigung Kosten verursachen. |
| Fehlende Schlüssel | Kann zu berechtigten Ersatzkosten führen, abhängig von der konkreten Situation. |
Übergabeprotokoll und Fotos
Ein vollständiges Protokoll beim Einzug und bei der Rückgabe hilft beiden Parteien. Bestehende Schäden sollten bereits zu Beginn dokumentiert werden. Beim Auszug sind Fotos, Schlüsselverzeichnis und schriftliche Absprachen aufzubewahren.
Was tun bei Streit um die Mietkaution?
Können sich die Parteien über die Schlussabrechnung nicht einigen, bleibt das korrekt eingerichtete Depot zunächst gesperrt. Die Vermieterschaft kann den umstrittenen Betrag nicht eigenmächtig beziehen.
Schritt für Schritt vorgehen
- Eine detaillierte Schlussabrechnung und Belege verlangen.
- Übergabeprotokolle, Fotos, Rechnungen und Korrespondenz vergleichen.
- Unbestrittene und bestrittene Beträge schriftlich trennen.
- Die Freigabe des unbestrittenen Teils vorschlagen.
- Der Vermieterschaft schriftlich eine angemessene Frist setzen.
- Bei fehlender Einigung die zuständige Schlichtungsbehörde kontaktieren.
Freigabe der Mietkaution verlangen
Betreff: Freigabe des Mietzinsdepots – Wohnung [Adresse]
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Mietverhältnis für die Wohnung an der [Adresse] endete am
[Datum]. Die Wohnungsrückgabe erfolgte am [Datum].
Ich / Wir bitte(n) Sie, mir / uns die vollständige Schlussabrechnung
mit den dazugehörigen Belegen zuzustellen und den Auflösungsauftrag
für das Mietkautionskonto zu unterzeichnen.
Soweit Sie einen Abzug geltend machen, bitte(n) ich / wir um eine
genaue Begründung, die entsprechenden Rechnungen sowie die
Berechnung eines allfälligen Zeitwerts.
Bitte erledigen Sie dies bis zum [Datum].
Freundliche Grüsse
[Name]
[Adresse]
[Telefon]
[E-Mail]
Die Einjahresregel
Hat die Vermieterschaft innerhalb eines Jahres seit der Rückgabe der Wohnung keine rechtlichen Schritte wegen ihrer Forderungen eingeleitet, kann die Mieterschaft die Auszahlung direkt bei der Bank verlangen. Eine blosse Rechnung, Mahnung oder Behauptung genügt für die weitere Sperre nicht zwingend; die Bank kann einen Nachweis über die rechtliche Geltendmachung verlangen.
Die Freigabe des Depots nach einem Jahr bedeutet nicht automatisch, dass eine mögliche Forderung der Vermieterschaft materiell nicht mehr besteht. Sie bedeutet, dass das Depot ohne rechtzeitig eingeleitete rechtliche Schritte nicht länger als Sicherheit blockiert bleiben soll.
Schlichtungsbehörde
Bei einer Streitigkeit über das Mietdepot kann die zuständige Schlichtungsbehörde angerufen werden. Sie versucht zunächst, eine einvernehmliche Lösung zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft zu erreichen.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Bankdepot bei langer Mietdauer
Eine Mieterin hinterlegt CHF 6'000 auf einem Sperrkonto und bleibt zehn Jahre in der Wohnung. Das Geld war während dieser Zeit blockiert, die Einlage wird nach der einvernehmlichen Schlussabrechnung jedoch grundsätzlich wieder freigegeben. Eine jährlich bezahlte Garantieprämie wäre dagegen nicht zurückerstattet worden.
Beispiel 2: Versicherung schont Liquidität
Ein Haushalt muss gleichzeitig Umzug, Möbel und die erste Miete bezahlen. Statt eines Bankdepots wird mit Zustimmung der Vermieterschaft eine Garantielösung gewählt. Dadurch bleibt zunächst mehr Liquidität verfügbar, dafür fallen jedes Jahr Prämien an.
Beispiel 3: Streit über einen beschädigten Boden
Die Vermieterschaft verlangt den vollständigen Preis eines neuen Bodens. Der alte Boden war jedoch bereits viele Jahre in Gebrauch. Zu prüfen ist deshalb, ob die Mieterschaft überhaupt verantwortlich ist und welcher Zeitwert noch besteht.
Beispiel 4: Depot bleibt ohne Begründung gesperrt
Nach der Rückgabe erhält die Mieterschaft weder Schlussabrechnung noch Freigabe. Sie fordert beides schriftlich an. Kommt keine Einigung zustande, kann sie die Schlichtungsbehörde anrufen oder nach Ablauf eines Jahres prüfen lassen, ob die Bank das Depot ohne Zustimmung der Vermieterschaft auszahlen muss.
Welche Kautionslösung passt zu welcher Situation?
| Ausgangslage | Tendenziell passende Prüfung |
|---|---|
| Kautionsbetrag ist ohne Notreserve verfügbar | Das klassische Bankdepot ist häufig die kostengünstigere langfristige Lösung. |
| Die alte Kaution ist noch nicht freigegeben | Übergangslösung, Ratenvereinbarung, privates Darlehen oder Garantielösung vergleichen. |
| Nur kurze Mietdauer geplant | Gesamtkosten von Depot und Garantie für die konkrete Dauer berechnen. |
| Sehr knappe Liquidität beim Einzug | Nicht nur Prämie, sondern auch Rückgriff, Mindestkosten und langfristige Belastung prüfen. |
| Langfristiges Mietverhältnis geplant | Wiederkehrende Versicherungsprämien können sich stark summieren; Bankdepot bevorzugt vergleichen. |
| Vermieterschaft akzeptiert keine Garantielösung | Bankdepot oder eine ausdrücklich vereinbarte alternative Sicherheit erforderlich. |
Checkliste: Mietkaution richtig organisieren
Höhe der Kaution geprüft
Kaution im Mietvertrag vereinbart
Fälligkeit und Zahlungsweg geklärt
Dreimonatsgrenze bei Wohnräumen geprüft
Bankdepot und Versicherung verglichen
Wiederkehrende Prämien berechnet
Rückgriff des Garantieanbieters verstanden
Liquiditätsreserve nach Einzahlung ausreichend
Konto lautet auf die Mieterschaft
Sperrvermerk oder Depotart kontrolliert
Bank und Kontodaten überprüft
Keine Zahlung auf ein Privatkonto geleistet
Einzahlungsbeleg gespeichert
Kontoeröffnungsbestätigung erhalten
Depotunterlagen aufbewahrt
Schäden frühzeitig gemeldet
Versicherungsprämien regelmässig überprüft
Möglichen Wechsel zum Bankdepot geprüft
Wohnungszustand fotografiert
Rückgabeprotokoll kontrolliert
Alle Schlüssel dokumentiert zurückgegeben
Schlussabrechnung verlangt
Abzüge und Belege geprüft
Zeitwert bei Schäden berücksichtigt
Auflösungsauftrag nur bei Einigkeit unterschrieben
Einjahresfrist notiert
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Häufige Fragen zur Mietkaution in der Schweiz
Die Mietkaution ist eine vertraglich vereinbarte Sicherheit für mögliche Forderungen der Vermieterschaft aus dem Mietverhältnis, beispielsweise offene Mietzinse oder von der Mieterschaft zu verantwortende Schäden.
Bei der Miete von Wohnräumen darf eine in Geld oder Wertpapieren geleistete Sicherheit höchstens drei Monatszinse betragen.
Eine in Geld geleistete Mietkaution muss bei einer Bank auf einem Sperrkonto hinterlegt werden, das auf den Namen der Mieterschaft lautet.
Nein. Eine Barkaution für Wohn- oder Geschäftsräume muss gesetzeskonform auf einem Bankkonto hinterlegt werden, das auf den Namen der Mieterschaft lautet.
Nein. Eine Mietkaution ist nicht automatisch geschuldet. Sie muss im Mietvertrag oder anderweitig wirksam vereinbart worden sein.
Das eingezahlte Kapital bleibt grundsätzlich Eigentum der Mieterschaft und wird nach Beendigung des Mietverhältnisses samt allfälligem Zins zurückbezahlt, soweit keine berechtigten Gegenforderungen bestehen.
Das Kapital bleibt während des Mietverhältnisses blockiert und steht nicht für den Umzug, Möbel, Notfälle oder andere Ausgaben zur Verfügung.
Bei einer Mietkautionsversicherung stellt ein Anbieter der Vermieterschaft anstelle eines Bankdepots eine Garantie aus. Die Mieterschaft bezahlt dafür wiederkehrende Prämien.
In der Regel nicht. Bezahlt der Anbieter eine berechtigte Forderung an die Vermieterschaft, kann er den ausbezahlten Betrag anschliessend von der Mieterschaft zurückfordern.
Die Freigabe erfolgt, sobald die Parteien über die Schlussabrechnung einig sind und den Auflösungsauftrag unterzeichnen oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl beziehungsweise ein vollstreckbarer Entscheid vorliegt.
Hat die Vermieterschaft ihre Forderungen innerhalb eines Jahres seit der Rückgabe nicht rechtlich geltend gemacht, kann die Mieterschaft die Auszahlung des Depots direkt bei der Bank verlangen.
Nein. Normale, vertragsgemässe Abnutzung ist grundsätzlich mit dem Mietzins abgegolten. Bei von der Mieterschaft verursachten Schäden ist zudem in der Regel nur der Zeitwert und nicht automatisch der Neuwert geschuldet.
Vorteile und Nachteile einer Mietkaution
Eine Mietkaution bietet der Vermieterschaft eine wichtige Sicherheit für offene Mietzinse und berechtigte Schadenersatzforderungen. Für Mietende besteht der Vorteil des Bankdepots darin, dass das Kapital grundsätzlich eigenes Vermögen bleibt und nach der Freigabe zurückbezahlt wird. Nachteilig sind die hohe Belastung beim Einzug und die langfristig blockierte Liquidität. Eine Mietkautionsversicherung kann diese Liquiditätsbelastung reduzieren, verursacht jedoch wiederkehrende, normalerweise nicht rückzahlbare Prämien und befreit die Mieterschaft nicht von berechtigten Forderungen. Entscheidend sind ein gesetzeskonformes Sperrkonto, eine vollständige Dokumentation bei Ein- und Auszug sowie die sorgfältige Prüfung jeder Schlussabrechnung.
Mietkaution ohne Bankdepot prüfen?
Vergleichen Sie eine alternative Mietkautionslösung mit dem klassischen Bankdepot und prüfen Sie Kosten und Bedingungen.